Sehr geehrter X.,
das von Ihnen geschilderte Ereignis stellt womöglich einen Koketterie-Vorfall größeren Ausmaßes dar, bitte erläutern Sie zur weiteren Ermittlung und Ausschluß etwaiger Wahrnehmungs-Artefakte: a)in welcher Form und Weise war das Verbot in Ihrem Bewußtsein manifestiert? b)inwieweit hätte sich das Vorhandensein eines freien Willens vom vorherrschenden Zwang unterschieden?
Bitte gehen Sie umgehend und detailiert auf unsere Fragen ein.
Vielen Dank.
Beobachtungsdienst
Komissariat für Artefakte
Abt. Ambivalenz / Gesamtpersönliche Desintegration
Hr Inspektor Kufka
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